von Susanne Wimmer
Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, seitdem ist der 20.11. der "Tag der Kinderrechte“.
In der Schulsozialarbeit haben viele Tage mit Kinderrechten zu tun.
In einem x-point-Beratungsraum einer Volksschule hängen Illustrationen über Kinderrechte, Kärtchen stehen auf einem Regal, die vielleicht im Vorbeigehen registriert werden; Bilder und wenige Sätze erzählen über Privatsphäre oder das Recht auf den eigenen Körper.
„Was ist das?“ wird die Schulsozialarbeiterin gefragt und sie erklärt dann, dass auch Kinder Rechte haben. Die meisten Kinder zeigen sich interessiert und wollen mehr darüber wissen.
Aus einem Heft können illustrierte Postkarten herausgenommen werden. Wenn sich ein Kind von einer Karte besonders angesprochen fühlt, wird angeboten, darüber zu reden. Manchmal wird gemeinsam gelesen, Kindern, die noch nicht lesen können, wird vorgelesen. Die Postkarten dürfen auch nach Hause mitgenommen werden. Die Erklärungen bestehen aus ganz wenigen, auch für kleine Kinder verständlichen Sätzen. So wird den Kindern bewusst gemacht, dass es so etwas wie Kinderrechte gibt, sie fangen an, nachzudenken. Manchmalsagt der junge Schüler oder die Schülerin: „aber bei uns ist das anders“, und dann wird über die Situation gesprochen: Wenn nicht alles ok ist, kann sich ein Kind Hilfe holen, kann mit Erwachsenen sprechen, z.B. mit Schulsozialarbeiter:innen.
Kinder jeden Alters sollen über ihre Rechte informiert werden. Die Verantwortung dafür und dass sie eingehalten werden, tragen die Erwachsenen.
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Unterrichtsmaterialien KIJA Wien
Kinder- und Jugendanwaltschaft NÖ
Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien
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